Annullierter Flug und Anspruch auf Entschädigung

Eine Flugstornierung lässt sich nicht verhindern. Ein annullierter Flug muss aber nicht das Ende Ihrer Reisepläne bedeuten. Wurde Ihr Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert, können wir Ihnen helfen, eine Entschädigung von bis zu 600 € zu erhalten.

Die Fluggastrechte bei Flugunterbrechungen sind in der EC-Verordnung 261 geregelt. Fällt Ihr Flug unter diese Verordnung, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €.

Im Falle einer Flugannullierung haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor Abflug storniert wurde, hängt die Höhe der Entschädigung von der Flugdistanz und der Zeitdifferenz zwischen ursprünglicher Ankunft und tatsächlicher Ankunft ab:

* Die voraussichtliche Entschädigungssumme, die die Fluggesellschaft gemäß EC 261 zahlt, vor Abzug unserer Servicegebühr

Wussten Sie?

Wenn die Fluggesellschaft Sie weniger als 14 Tage vor Abflug über eine Flugannullierung informiert, ist sie verpflichtet, Ihnen einen Ersatzflug anzubieten, der die folgenden Bedingungen erfüllt:

Wichtig!

Wenn die Fluggesellschaft Ihnen unter den oben genannten Bedingungen keinen Ersatzflug anbieten kann, ist sie verpflichtet, Ihnen neben der Entschädigung für den annullierten Flug die Möglichkeit zu geben, zwischen Folgendem zu wählen:

Wussten Sie?

Unabhängig von der Flugdistanz haben Passagiere Anspruch auf:

Essen und Getränke (oder Gutschein zum Kauf) nach 2 Stunden Wartezeit auf einen Ersatzflug.

Wenn Sie über Nacht auf einen Ersatzflug warten, muss die Fluggesellschaft ein Hotel zur Verfügung stellen.

Zugriff auf Telefonanrufe oder E-Mail.

Transport vom Flughafen zum Hotel und zurück.

Wichtig!

Erhalten Sie bis zu 600 € für einen stornierten Flug