Verspäteter Flug

und Entschädigungsanspruch

Flugverspätungen sind ein bedauerliches, aber häufiges Phänomen im Flugverkehr. Obwohl diese Störungen bei einer Flugverspätung unangenehm sein können, unterstützen wir Sie gerne bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte und Ansprüche.

Die EC-Verordnung 261 regelt die Rechte von Fluggästen bei Flugbeeinträchtigungen. Wenn Ihr Flugproblem unter die Verordnung fällt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €.

Passagiere haben möglicherweise Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug die folgenden Kriterien erfüllt:

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Dauer der Verspätung, die im Vergleich zur ursprünglich geplanten Ankunftszeit mehr als 3 Stunden betragen muss, und der Flugdistanz:

* Der voraussichtliche Entschädigungsbetrag, der von der Fluggesellschaft gemäß EG 261 zu zahlen ist, vor Abzug unserer Servicegebühr

Wussten Sie?

Unabhängig von der Flugdistanz haben Passagiere Anspruch auf:

Bei einer Flugverspätung von mehr als 5 Stunden können Sie die Reise nicht fortsetzen. Zusätzlich zur Entschädigung muss die Fluggesellschaft Ihnen eine alternative Route anbieten und Ihnen alle Flüge erstatten, die Sie nicht angetreten haben und die Teil der Reise waren.

Unabhängig von der Flugdistanz haben Passagiere Anspruch auf:

Essen oder Trinken (oder Gutschein) nach 2 Stunden.

Im Falle einer Übernachtung muss die Fluggesellschaft ein Hotel zur Verfügung stellen.

Telefonanruf oder eine E-Mail der Fluggesellschaft.

Transport zum und vom Flughafen oder Hotel.

Erinnern!

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