Erstattung der entstandenen Kosten
Bei Flugverspätungen oder -ausfällen entstehen Passagieren oft zusätzliche Kosten. Ob Sie für ein Essen bezahlen oder kurzfristig ein Hotelzimmer buchen müssen – die Kosten können Hunderte von Euro betragen. Obwohl die Fluggesellschaft im Falle eines Flugproblems für Sie zuständig ist, ist dies nicht immer der Fall. Bewahren Sie alle Belege auf, da Sie möglicherweise Anspruch auf Erstattung der Flugkosten für die letzten drei Jahre haben.
Ihre Rechte nach EC 261
Die Fluggastrechte bei Flugunterbrechungen sind in der Verordnung EC 261 geregelt. Fällt Ihr Flug unter diese Verordnung, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Erstattung der entstandenen Kosten, auch wenn Ihnen kein Anspruch auf Entschädigung zusteht.
Welche Kosten kann ich erstattet bekommen?
Essen und Trinken
Wenn Ihr Flug annulliert wird oder Verspätung hat und Sie länger als zwei Stunden am Flughafen warten, muss die Fluggesellschaft Ihnen Erfrischungen (oder einen Gutschein) zur Verfügung stellen. Wenn Sie selbst Essen und Getränke kaufen müssen, können Sie die Erstattung der entstandenen Kosten verlangen.
Hotel
Wenn Ihr Flug annulliert wird und Sie über Nacht auf einen neuen Flug warten müssen, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Ihnen ein Hotel zur Verfügung zu stellen. Wenn Ihnen keine Unterkunft zur Verfügung gestellt wird und Sie die Kosten selbst tragen müssen, können Sie eine Rückerstattung der Hotelkosten beantragen.
Transport
Wenn Sie über Nacht auf einen Flug warten und zu einem Hotel transportiert werden müssen oder Ihr Ersatzflug von einem anderen Flughafen abfliegt, muss die Fluggesellschaft für den Transport sorgen oder Ihnen die Kosten erstatten.
Neues Ticket
Wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor Abflug storniert wurde und die Fluggesellschaft Ihnen keine geeignete Alternative angeboten hat, können Sie die Kosten für ein neues Ticket erstatten lassen, wenn Sie es selbst kaufen mussten.
Auch wenn Ihr Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände gestört wurde und Sie keinen Anspruch auf Entschädigung haben, ist die Fluggesellschaft dennoch für Ihre Verpflegung und/oder Unterkunft sowie den Transport zum und vom Hotel verantwortlich. Erkundigen Sie sich direkt bei der Fluggesellschaft nach Ihren Möglichkeiten – möglicherweise ist ein Budget für solche Kosten vorgesehen. Wenn Sie Ihre Verpflegung selbst bezahlt oder Ihr Hotel selbst gebucht haben, können Sie die Erstattung dieser Kosten durchschnittlich bis zu drei Jahre im Voraus beantragen. Sie können einen Erstattungsantrag ganz einfach über unser Online-Formular stellen.
So beantragen Sie die Erstattung von Kosten gemäß EC-Vertrag 261
Erfüllt Ihr Flug die Voraussetzungen der EC-Verordnung 261, können Sie die Erstattung der Kosten wie folgt beantragen:
Fluginformationen finden
Halten Sie Ihre Fluginformationen bereit, einschließlich Flugnummer, Flugdatum und Ticketreservierungsnummer.
Bewahren Sie Ihre Dokumente auf
Bewahren Sie Ihre Flugtickets, alle Quittungen für entstandene Ausgaben und jegliche Form der Kommunikation mit der Fluggesellschaft auf.
Füllen Sie den Antrag mit Flywize aus
Unser Expertenteam nimmt die Kommunikation mit der Fluggesellschaft auf und kümmert sich um den gesamten Prozess der Erstattung Ihrer Ausgaben.
Überlassen Sie uns den Rest.
Über unser Online-Formular können Sie Ihren Anspruch schnell prüfen und bequem eine Aufwendungsersatzforderung stellen.
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