Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Gesellschaft Flywize s. r. o.
zur Erlangung von Entschädigungen und Unterstützung von Fluggästen bei der Nichtbeförderung,
bei Annullierung oder erheblicher Verspätung von Flügen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Gesellschaft Flywize s. r. o., gegründet nach dem Recht der Slowakischen Republik, mit Sitz in 1. mája 908/12, 981 01 Hnúšťa, Slowakische Republik, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Banská Bystrica, Abteilung: s. r. o., Eintrag Nr.: 44481/S, die eine Plattform zur Geltendmachung von Entschädigungen und Unterstützung von Flugreisenden bei verspäteten, annullierten Flügen und/oder überbuchten Flügen betreibt (Flywize), regeln die Rechte und Pflichten von Flywize und dem Kunden bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Entschädigung im Falle der Nichtbeförderung, Annullierung oder erheblicher Verspätung von Flügen.
Definitionen
Sofern sich aus dem Kontext dieser AGB nichts anderes ergibt, haben die in diesen AGB verwendeten Begriffe mit großem Anfangsbuchstaben folgende Bedeutung:
„Vertrag“ bezeichnet den Vertrag zwischen dem Kunden und Flywize, der nach Kenntnisnahme und Akzeptanz dieser AGB durch den Kunden abgeschlossen wird und entweder elektronisch oder schriftlich unterzeichnet wird.
„Kunde“ ist die Person, die den Vertrag unterzeichnet und die AGB akzeptiert hat und mit Hilfe von Flywize eine Entschädigung geltend macht.
„Mitreisender“ ist eine Person, die der Kunde in die Abtretung eingeschlossen hat und deren Anspruch gemeinsam mit dem des Kunden geltend gemacht wird, z. B. ein Familienmitglied oder eine mit dem Kunden reisende Person.
„Anspruch“ ist jeder Anspruch gegenüber einem ausführenden Luftfahrtunternehmen (Fluggesellschaft) auf finanzielle Entschädigung gemäß der Fluggastrechteverordnung.
„Entschädigung“ ist die Gesamtsumme, die vom ausführenden Luftfahrtunternehmen im Zusammenhang mit dem Anspruch als Entschädigung, Vergleich oder als Zeichen des guten Willens gezahlt wird, einschließlich aller zusätzlichen Auslagen, die dem Kunden oder Flywize freiwillig und nach Ermessen des Luftfahrtunternehmens nach Unterzeichnung des Vertrags und Akzeptanz der AGB erstattet werden. Zur Vermeidung jeglicher Zweifel umfasst die Entschädigung keine Anwaltskosten, Gerichtsgebühren, Vollstreckungskosten, Zinsen, Bußgelder oder ähnliche Ausgaben, die Flywize während des gesamten Forderungsdurchsetzungsprozesses trägt. Alle von Flywize aufgewendeten Beträge im Zusammenhang mit der Durchsetzung des Anspruchs sind ausschließlich zugunsten von Flywize zu erstatten.
„Preisliste“ ist Anhang Nr. 1 zu diesen AGB, in dem die Höhe der Vergütung von Flywize festgelegt ist.
„Verordnung über elektronische Identifizierung“ ist die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG.
„Fluggastrechteverordnung“ ist die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung, Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91; sowie das Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen), je nachdem, welches anwendbar ist.
„Datenschutzanforderungen“ bezeichnet alle geltenden Gesetze der Slowakischen Republik über die Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere das Gesetz Nr. 18/2018 Slg. über den Schutz personenbezogener Daten und zur Änderung und Ergänzung einiger Gesetze (Datenschutzgesetz), welches die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO) umsetzt.
„Gerichtsverfahren“ bezeichnet das Verfahren, bei dem Flywize die Entschädigung vor Gericht, alternativen Streitbeilegungsstellen, Luftfahrtbehörden, Verbraucherschutzstellen und/oder staatlichen Stellen geltend macht oder den Anspruch an einen Rechtsvertreter von Flywize (z. B. Anwalt oder Kanzlei) übergibt.
Vereinbarung
- Nur für den Fall, dass die Abtretung (Formular) als ungültig betrachtet wird oder nach dem Recht eines Landes nicht als gültig angesehen werden kann, gilt der Vertrag zwischen dem Kunden (bzw. Mitreisenden) und Flywize als Dienstleistungsvertrag, aufgrund dessen Flywize die Abtretung verwaltet und sich verpflichtet, die Durchsetzung der Abtretung zu organisieren und zu finanzieren sowie alle sonstigen Handlungen aus dem Vertrag durchzuführen.
- Nur für den Fall, dass die Abtretung (Formular) als ungültig betrachtet wird oder nach dem Recht eines Landes nicht als gültig angesehen werden kann, gilt der Vertrag zwischen dem Kunden (bzw. Mitreisenden) und Flywize als Dienstleistungsvertrag, aufgrund dessen Flywize die Abtretung verwaltet und sich verpflichtet, die Durchsetzung der Abtretung zu organisieren und zu finanzieren sowie alle sonstigen Handlungen aus dem Vertrag durchzuführen.
- Der Kunde akzeptiert die AGB (Vertrag), die als Grundlage für alle weiteren künftig zwischen dem Kunden und Flywize geschlossenen Dokumente gelten.
- Mit Abschluss des Vertrags bestätigt der Kunde, dass er berechtigt und rechtsfähig ist, Dokumente zu unterzeichnen, die sowohl Flywize als auch den Kunden binden, oder dass er vertretungsberechtigt im Namen einer anderen Person (z. B. eines Kindes oder Mitreisenden) ist.
- Der Kunde bestätigt, dass der Anspruch auf Entschädigung (oder ein Teil davon) nicht an Dritte abgetreten wurde und dass zwischen dem Kunden und dem ausführenden Luftfahrtunternehmen in derselben Angelegenheit kein Rechtsstreit anhängig ist oder zu erwarten ist. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass mit der Abtretung weder er noch der Mitreisende berechtigt sind, denselben oder einen ähnlichen Vertrag – insbesondere mit einem Wettbewerber von Flywize – abzuschließen, um im Namen des Kunden zu handeln oder rechtliche Schritte zur Durchsetzung des Anspruchs einzuleiten.
- Flywize ist nur berechtigt, Geldentschädigungen anzunehmen und wird keine Reisegutscheine und/oder andere vom Luftfahrtunternehmen angebotene Dienstleistungen akzeptieren.
- Mit der Unterzeichnung des Vertrags und der Zustimmung zu den AGB bestätigt der Kunde, dass er keinen direkten Kontakt mit dem Luftfahrtunternehmen pflegen oder Zahlungen von diesem annehmen wird.
- Der Kunde stimmt zu, dass Flywize allein berechtigt ist, die Entschädigung geltend zu machen. Dies gilt auch für den Kunden selbst, der nach der Abtretung des Anspruchs nicht mehr berechtigt ist, diesen gegenüber dem Luftfahrtunternehmen geltend zu machen.
- Der Kunde erklärt, dass die AGB seinen freien und wirklichen Willen darstellen und von den Luftfahrtunternehmen respektiert werden müssen. Der Kunde stimmt zu, dass sämtliche Zahlungen von Luftfahrtunternehmen auf Grundlage von Ansprüchen, die Flywize geltend macht, direkt auf Bankkonten von Flywize oder auf andere im Einvernehmen mit Flywize festgelegte Konten überwiesen werden.
- Flywize bietet auch den Ankauf von Ansprüchen an, wobei der Anspruch gegen eine Vergütung, die innerhalb von zwei Werktagen auf das Bankkonto des Kunden überwiesen wird, an Flywize abgetreten wird – einschließlich aller Rechte, die dem Kunden aus der Fluggastrechteverordnung zustehen (Forderungsabtretung). Die Forderungsabtretung unterliegt einem separaten Forderungsabtretungsvertrag und diese AGB finden darauf keine Anwendung.
Geltendmachung des Anspruchs
- Flugdaten im Zusammenhang mit dem Anspruch können vorzugsweise über die Website von Flywize, die mobile App, per E-Mail und/oder über andere von Flywize unterstützte elektronische oder softwarebasierte Lösungen übermittelt werden. Nach Eingang dieser Daten prüft Flywize, ob die geltend gemachten Flugdaten ausreichend sind und ob der Anspruch auf dieser Grundlage mit Erfolg durchgesetzt werden könnte. Wenn Flywize zu dem Schluss kommt, dass die vom Kunden bereitgestellten Daten ausreichend sind und eine erfolgreiche Durchsetzung des Anspruchs möglich ist, unternimmt Flywize alle erforderlichen Schritte zur Geltendmachung der Entschädigung gemäß den vom Kunden unterzeichneten und genehmigten Dokumenten.
- Flywize behält sich das Recht vor, die Übernahme eines Anspruchs ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
- Das in Punkt 3.1. genannte Bewertungsergebnis stellt keine verbindliche Erklärung dar und garantiert keinen erfolgreichen Ausgang des Anspruchsverfahrens.
- Nach Abschluss des Vertrags nimmt Flywize Kontakt mit dem ausführenden Luftfahrtunternehmen auf, um den Anspruch außergerichtlich beizulegen und ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.
- Wenn das Luftfahrtunternehmen den Anspruch nach Kontaktaufnahme durch Flywize ablehnt, ist Flywize mit schriftlicher Zustimmung des Kunden berechtigt, ein Gerichtsverfahren zur Durchsetzung der Entschädigung einzuleiten. Flywize kann auch in anderen Fällen mit schriftlicher Zustimmung des Kunden ein Gerichtsverfahren einleiten, wenn dies eine effizientere und/oder schnellere Durchsetzung des Anspruchs erwarten lässt.
- Dem rechtlichen Vertreter von Flywize wird während des Gerichtsverfahrens Zugang zu allen Daten gewährt, die der Kunde Flywize zur Geltendmachung des Anspruchs bereitgestellt hat. Wenn Dritte zusätzliche Unterlagen zur Bestätigung der Vertretungsvollmacht des Rechtsvertreters im Zusammenhang mit dem Anspruch verlangen, stellt der Kunde – mit Unterstützung von Flywize – dem Rechtsvertreter diese Unterlagen unverzüglich zur Verfügung. Sollte es für eine erfolgreiche Geltendmachung der Entschädigung erforderlich sein, dass der Anspruch im Namen des Kunden durch einen Rechtsvertreter (z. B. Anwalt) eingereicht wird, oder falls der Kunde dies wünscht, unterzeichnet der Kunde einen Vertrag über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen mit dem Rechtsvertreter, und der Geldanspruch des Kunden wird ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses wieder auf den Kunden übertragen. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung zwischen Kunde und Flywize gemäß diesen AGB und/oder einem anderen zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.
- Wenn der Rechtsvertreter nach Prüfung des Anspruchs zu dem Ergebnis kommt, dass ein Gerichtsverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erfolgreich sein wird, wird der Kunde entsprechend informiert und Flywize wird den Anspruch nicht weiterverfolgen. Eine solche Mitteilung gilt als Abschluss der Anspruchsbearbeitung.
- Im Falle der Einleitung eines Gerichtsverfahrens zur Geltendmachung des Anspruchs ist der Kunde von sämtlichen Kosten befreit, die ihm im Fall einer erfolglosen Durchsetzung entstehen könnten. Bei Erfolg oder Vergleich im Verfahren übernimmt Flywize alle entstandenen Kosten, die nicht vom jeweiligen Luftfahrtunternehmen gedeckt werden. Wenn der Anspruch erfolgreich durchgesetzt wird und der Kunde eine Entschädigung erhält, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass alle von Flywize getragenen Kosten, die vom Luftfahrtunternehmen erstattet wurden, Flywize zustehen.
- Der Kunde stimmt zu, dass Flywize das ausschließliche Recht hat, Angebote zur außergerichtlichen Einigung anzunehmen oder abzulehnen, basierend auf den Erfahrungen mit dem jeweiligen Luftfahrtunternehmen. Der Vertrag gilt als ausreichende rechtliche Grundlage dafür, dass solche Entscheidungen wirksam und verbindlich sind. Der Kunde ist berechtigt, diese Zustimmung jederzeit zu widerrufen und die rechtliche Beziehung zu Flywize gemäß den in den AGB festgelegten Bedingungen zu beenden.
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Bearbeitung des Anspruchs eine längere Zeit in Anspruch nehmen kann und Flywize keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer hat.
Gebühren und Zahlung
- Die Abrechnung gemäß dem in diesen AGB festgelegten Verfahren im Zusammenhang mit der Abtretung ist von der Annahme der Entschädigung abhängig, d. h. die Entschädigung muss auf ein auf den Namen von Flywize lautendes Bankkonto oder auf ein mit dem Kunden gesondert vereinbartes Konto gemäß Artikel 2, Punkt 2.8 überwiesen werden. Nach Eingang der Entschädigungszahlung durch die Fluggesellschaft erfolgt die Abrechnung zwischen Flywize und dem Kunden gemäß den Bestimmungen dieser AGB.
- Flywize bearbeitet Ansprüche kostenlos. Im Falle eines erfolgreichen Anspruchs und Erhalts einer Entschädigung wird dem Kunden der vereinbarte Anteil an der Entschädigung gemäß der in der Preisliste festgelegten Bedingungen ausgezahlt. Flywize und der Kunde können sich auch individuell auf eine andere Vergütung einigen.
- Wenn keine Einigung mit der Fluggesellschaft über den Anspruch erzielt wird oder wenn Flywize der Auffassung ist, dass das gerichtliche Vorgehen zur Durchsetzung der Entschädigung effizienter und/oder schneller ist, ist Flywize berechtigt, gemäß Artikel 3, Punkt 3.5, ein Gerichtsverfahren einzuleiten. Dies führt zu einem höheren Entschädigungsanteil, der Flywize zusteht, wie in der Preisliste angegeben.
- Der Kunde erkennt an, dass beide Vertragsparteien berechtigt sind, ihre gegenseitigen Gegenforderungen zu verrechnen.
- Wenn der Kunde betrügerisch falsche oder unvollständige Daten bereitstellt und Flywize dadurch zusätzliche Kosten entstehen, ist der Kunde verpflichtet, diese Kosten zu erstatten.
- Da Flywize ihren Sitz in der Slowakischen Republik hat, unterliegt die Mehrwertsteuer (MwSt.) den gesetzlichen Bestimmungen der Slowakischen Republik.
- Wenn der Kunde unrichtige oder unvollständige Angaben zur Auszahlung der Entschädigung macht und die Zahlung an Flywize zurückgeht, ist Flywize berechtigt, alle dadurch entstandenen Zusatzkosten vom Entschädigungsbetrag abzuziehen. Wenn der Kunde trotz schriftlicher Mahnung und angemessener Bemühungen seitens Flywize keine korrekten oder ausreichenden Angaben zur Auszahlung der vereinbarten Entschädigung macht, ist Flywize berechtigt, den dem Kunden zustehenden Teil der Entschädigung einzubehalten. Zur Vermeidung von Missverständnissen gelten folgende Maßnahmen als ausreichende Benachrichtigung und Bemühung seitens Flywize: eine schriftliche Benachrichtigung an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse sowie eine zweite Mahnung an dieselbe E-Mail-Adresse (Zweitbenachrichtigung). Wenn der Kunde innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Zweitbenachrichtigung keine korrekten bzw. ausreichenden Angaben zur Auszahlung macht, ist Flywize berechtigt, den betreffenden Betrag einzubehalten. Die Zweitbenachrichtigung gilt am Tag nach dem Versand als zugestellt.
- Für SEPA-Konten erfolgen alle Zahlungen per Banküberweisung. Bei internationalen Überweisungen werden alle Bankgebühren vom Entschädigungsbetrag abgezogen, der dem Kunden zusteht.
- Zur Einsparung von Bankkosten überweist Flywize im Fall einer gemeinsamen Buchung alle Beträge auf ein einziges Bankkonto. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu.
- Flywize haftet nicht für verlorene Schecks, Prepaid-Karten, Kreditkarten oder vergleichbare Zahlungsmittel sowie für Folgen falscher Bankangaben durch den Kunden.
- Auf schriftlichen Wunsch stellt Flywize eine elektronische Rechnung per E-Mail für alle erbrachten Dienstleistungen und berechneten Gebühren aus.
- Flywize haftet nicht für die Nichtauszahlung der vereinbarten Entschädigung, wenn diese auf Umstände außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle zurückzuführen ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Streiks, Aussperrungen, Arbeitskonflikte, höhere Gewalt, Krieg, Unruhen, globale Pandemien, gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder verbindliche Instruktionen.
- Entschädigungen und sonstige Zahlungen werden nur an den Kunden geleistet, der zur Geltendmachung der Entschädigung berechtigt ist. Flywize leistet keine Zahlungen an Vermittler, Agenturen, Vertreter oder sonstige Dritte, die zusammen mit dem Auszahlungsantrag keinen klaren, schriftlichen Nachweis über ihre Berechtigung zur Entgegennahme von Zahlungen im Namen des Kunden vorlegen. Bei Zweifeln über das Empfangsrecht ist Flywize berechtigt, zusätzliche Nachweise zu verlangen oder die Auszahlung der Entschädigung an solche Personen einseitig zu verweigern.
Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde verpflichtet sich, Flywize unverzüglich alle Daten und/oder Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Durchsetzung der Entschädigung gegenüber dem ausführenden Luftfahrtunternehmen erforderlich sind. Solche vom Kunden bereitgestellten Daten und/oder Informationen müssen zum Zeitpunkt der Übermittlung an Flywize gültig, wahrheitsgemäß, relevant und aktuell sein. Der Kunde ist verpflichtet, Flywize unverzüglich über alle ihm bekannten Umstände zu informieren, die die Abtretung beeinflussen könnten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Flywize nicht haftet für Verzögerungen oder Fehler bei der Abtretung, wenn diese durch verspätete, unvollständige oder falsche Angaben des Kunden zum Anspruch oder anderen relevanten Tatsachen verursacht wurden.
- Der Kunde ist verpflichtet, Flywize für sämtliche Ansprüche zu entschädigen, die infolge unrichtiger Angaben und/oder mangelnder oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden entstehen; Artikel 4, Punkt 4.7. gilt entsprechend.
- Der Kunde wird auf Anfrage oder auch ohne Aufforderung alle für die Geltendmachung des Anspruchs erforderlichen Daten und Dokumente bereitstellen, z. B. Kopien von Ausweisdokumenten, Bordkarten, Verspätungsmitteilungen, sowie Korrespondenz mit dem ausführenden Luftfahrtunternehmen.
- Wenn der Kunde nach Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Flywize eine Zahlung oder eine andere Art von Entschädigung – z. B. einen Flugvoucher – vom Luftfahrtunternehmen erhält, ist er verpflichtet, Flywize unverzüglich darüber zu informieren. In einem solchen Fall ist der Kunde verpflichtet, Flywize die in Artikel 4, Punkt 4.2 oder 4.3 genannte Vergütung innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Erhalt der Entschädigung auf das auf der Website von Flywize im Bereich „Kontakt“ angegebene Bankkonto oder ein anderes von Flywize schriftlich mitgeteiltes Konto zu überweisen. Wird die Vergütung nicht innerhalb der in Punkt 5.4 genannten Frist gezahlt, wird der Anspruch von Flywize auf Vergütung fällig. Es werden Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe gemäß § 517 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 40/1964 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, berechnet – auch ohne vorherige Mahnung durch Flywize.
- Wenn der Kunde falsche oder unvollständige Angaben macht oder gegenüber Flywize verschweigt, dass er bereits eine Entschädigung für den betreffenden Anspruch vom Luftfahrtunternehmen erhalten hat, und Flywize infolgedessen nicht in der Lage ist, die Entschädigung im Gerichtsverfahren durchzusetzen, behält sich Flywize das Recht vor, einen Schadensersatzanspruch gegen den Kunden geltend zu machen.
Beschwerden
- Wenn die im Zusammenhang mit der Abtretung erbrachten Dienstleistungen von Flywize nicht gemäß diesen AGB, geltendem Recht oder besonderen Vorschriften erbracht werden oder nicht die Eigenschaften aufweisen, die der Kunde auf Grundlage des Angebots und der üblichen Gepflogenheiten erwarten kann, ist der Kunde verpflichtet, dies Flywize unverzüglich mitzuteilen.
- Flywize ist verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist (nicht länger als 30 Tage) Abhilfe zu schaffen, indem sie die Abtretung in Übereinstimmung mit den AGB, dem Gesetz oder besonderen Vorschriften oder mit der berechtigten Erwartung des Kunden bringt, sofern dies unter den gegebenen Umständen möglich ist oder keine unangemessenen Kosten im Verhältnis zum Verstoß gegen die AGB und dem Wert des betreffenden Anspruchs verursacht.
- Die in Punkt 6.2 genannte Frist entfällt, wenn Flywize dem Kunden mitteilt, dass keine Abhilfe geschaffen wird, oder wenn eine sofortige Abhilfe im besonderen Interesse des Kunden erforderlich ist und keine Verzögerung zulässt.
- Der Kunde ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Abtretung erbrachten Dienstleistungen innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Vertrags zu reklamieren.
- Der Kunde hat das Recht, über seine Rechte gemäß den allgemein geltenden Rechtsvorschriften belehrt zu werden.
Vertragsbeendigung und Rücktritt vom Vertrag and withdrawal
- Der Vertrag wird mit sofortiger Wirkung beendet:
- wenn Flywize nach eingehender Prüfung des Anspruchs feststellt, dass der Anspruch nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann, und der Kunde über diese Entscheidung informiert wird;
- im Falle falscher Angaben und/oder betrügerischen Verhaltens des Kunden auf Grundlage einer Entscheidung von Flywize;
- wenn der Kunde innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Vertragsabschluss Flywize ohne Angabe von Gründen per Post oder E-Mail über den Rücktritt vom Vertrag informiert.
- In jedem Fall, in dem der Vertrag vom Kunden nach Beginn der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen oder nach Einleitung eines Gerichtsverfahrens durch Flywize und/oder den Rechtsvertreter beendet wird, ist Flywize berechtigt, dem Kunden Verwaltungsgebühren sowie weitere entstandene Kosten wie Gerichtsgebühren, Dienstleistungskosten, Gerichtsvollzieherkosten, außergerichtliche Kosten, Anwaltskosten, zusätzliche Gebühren und sonstige entstandene Auslagen in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, die in diesem Punkt aufgeführten Beträge innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Erhalt der von Flywize ausgestellten Rechnung zu begleichen.
- Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne der EU-Vorschriften, d. h. handelt er außerhalb seines gewerblichen oder beruflichen Tätigkeitsbereichs, so hat er das gesetzliche Recht, vom Vertrag zurückzutreten und gleichzeitig sämtliche im Zusammenhang mit der Abtretung gewährten Rechte zurückzufordern. Der Kunde kann den Vertrag durch eine schriftliche Mitteilung an Flywize innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Vertragsabschluss kündigen. Im Falle einer Kündigung durch den Kunden hat Flywize Anspruch auf Erstattung der entstandenen Kosten.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, gemäß Punkt 7.3 vom Vertrag zurückzutreten, wenn Flywize bereits mit der Durchsetzung der Entschädigung begonnen hat, d. h. wenn der Anspruch an das ausführende Luftfahrtunternehmen weitergeleitet wurde. Der Kunde erklärt durch Abschluss des Vertrags ausdrücklich sein Einverständnis mit dem sofortigen Beginn der Dienstleistungserbringung im Sinne des Gesetzes Nr. 102/2014 Slg. über den Verbraucherschutz beim Verkauf von Waren oder bei der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen eines Fernabsatzvertrags oder eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags. Gleichzeitig bestätigt der Kunde, dass er ordnungsgemäß darüber informiert wurde, dass er durch diese Zustimmung sein Widerrufsrecht verliert, sobald die Dienstleistung vollständig erbracht wurde – als vollständig erbracht gilt die Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem ausführenden Luftfahrtunternehmen.
Schlussbestimmungen
- Flywize ist berechtigt, diese AGB jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern und zusätzliche Bedingungen festzulegen, wird sich jedoch bemühen, den Kunden über alle derartigen Änderungen zu informieren. Sollten solche Änderungen aus Sicht des Kunden nachteilig sein, wird dem Kunden eine angemessene Frist eingeräumt, um vor dem Inkrafttreten der jeweiligen Änderung vom Vertrag zurückzutreten.
- Diese AGB, der Vertrag und/oder sonstige in Zusammenhang mit den AGB und dem Vertrag geschlossene Dokumente, einschließlich Fragen ihrer Entstehung und Gültigkeit, unterliegen dem Recht der Slowakischen Republik, sofern im jeweiligen Dokument nichts anderes vereinbart wurde. Der Kunde (Verbraucher) hat zudem das Recht, sich auf zwingende Vorschriften des Rechts des Staates zu berufen, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Flywize verwendet die personenbezogenen Daten des Kunden (oder seiner Mitarbeiter) ausschließlich zum Zweck der Geltendmachung des Anspruchs. Alle Informationen über den Umfang und die Art der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung von Flywize enthalten.
- Ist der Kunde eine juristische Person, garantiert und erklärt er, dass die an Flywize übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet wurden und stets im Einklang mit den Anforderungen an den Datenschutz an Flywize weiterzugeben sind.
- Für die Lösung sämtlicher Streitigkeiten, Fragen oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ergeben – einschließlich ihrer Verletzung, Beendigung oder Gültigkeit – sind ausschließlich die Gerichte der Slowakischen Republik zuständig, es sei denn, zwingende gesetzliche Bestimmungen sehen etwas anderes vor.
- Gemäß EU-Recht sind alle Verbraucher mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat berechtigt, vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren einzuleiten, falls ein Streit zwischen einem EU-Verbraucher und Flywize nicht direkt beigelegt werden kann.
- Sollte ein Gericht oder Schiedsgericht eine Bestimmung dieser AGB für rechtswidrig, ungültig oder undurchsetzbar erklären, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft. Jede Bestimmung, die nur teilweise oder in einem bestimmten Umfang für ungültig oder undurchsetzbar erklärt wird, bleibt im verbleibenden Teil gültig und wirksam. Flywize wird die betreffenden AGB ändern und die rechtswidrigen oder ungültigen Bestimmungen durch rechtmäßige, gültige und durchsetzbare Bestimmungen ersetzen, deren Wirkung der ursprünglichen Absicht von Flywize und dem Kunden möglichst nahekommt. Flywize wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Umsetzung dieser neuen Bestimmungen sicherzustellen.
- Bei Abweichungen zwischen der englischen und einer anderen Sprachversion dieser AGB hat die slowakische Version Vorrang.
Zuletzt aktualisiert am 25. Februar 2024.