Flugverbindungen und Entschädigungsanspruch

Anschlussflüge sind praktisch und ermöglichen Reisenden, lange Strecken bequem zurückzulegen. Ein Anschlussflug umfasst eine Route mit mehreren Flugabschnitten, bei der Reisende von einem Flug zum anderen umsteigen, um ihr endgültiges Ziel zu erreichen. Wenn Sie Ihren Anschlussflug aufgrund einer Verspätung, Annullierung oder Überbuchung verpassen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €.

Die Fluggastrechte bei Flugunterbrechungen sind in der EG-Verordnung 261 geregelt. Fällt Ihr Flug unter diese Verordnung, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €.

Sie haben möglicherweise Anspruch auf Entschädigung für einen verpassten Anschlussflug, wenn: 

Wurden die Flüge als Einzelbuchung gebucht, gelten sie als Teil einer einzigen Reise. In diesem Fall haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung für die gesamte Reisestrecke, unabhängig davon, an welcher Stelle der Reise der Flug annulliert oder verspätet war.

* Der geschätzte Entschädigungsbetrag, den die Fluggesellschaft gemäß EG 261 zahlt, vor Abzug unserer Servicegebühr.

Wussten Sie?

Unabhängig von der Flugdistanz haben Passagiere Anspruch auf:

Bei einer Flugverspätung von mehr als 5 Stunden können Sie Ihre Reise nicht fortsetzen. Zusätzlich zur Entschädigung muss Ihnen die Fluggesellschaft einen Rückflug zu Ihrem ursprünglichen Abflugort anbieten und die Kosten für alle weiteren Flüge Ihrer Reiseroute erstatten.

Kostenloser Ersatzflug zu Ihrem endgültigen Zielort zum frühestmöglichen Datum und Zeitpunkt.

Unabhängig von der Flugdistanz haben Passagiere Anspruch auf:

Essen und Getränke (oder Gutschein zum Kauf) nach 2 Stunden Wartezeit.

Wenn Sie über Nacht auf einen Flug warten, muss die Fluggesellschaft ein Hotel zur Verfügung stellen.

Zugriff auf Telefonanrufe oder E-Mail.

Transport vom Flughafen zum Hotel und zurück.

Wichtig!

Erhalten Sie bis zu 600 € für einen verpassten Anschlussflug