Entschädigung bei Flugverspätung und -ausfall: Was steht Ihnen bei Smartwings zu?

Reisen mit dem Flugzeug ist bequem, aber nicht immer unkompliziert. Flugverspätungen oder -ausfälle können nicht nur Ihren Urlaub, sondern auch Ihre Arbeitspläne durcheinanderbringen.

Bei einer Verspätung oder Annullierung Ihres Fluges haben Sie möglicherweise Anspruch auf bis zu 600 €.

Wenn Sie mit Smartwings geflogen sind oder fliegen sollten und es Probleme gab, haben Sie möglicherweise Anspruch auf finanzielle Entschädigung oder andere Unterstützung. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Rechte Sie haben, wann Sie Anspruch auf Entschädigung haben und was zu tun ist, wenn Ihr Flug annulliert wird.

Rechtlicher Rahmen: EU-Verordnung Nr. 261/2004

Die Fluggesellschaft Smartwings mit Sitz in der Tschechischen Republik unterliegt der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, die einheitliche Fluggastrechte in folgenden Fällen festlegt:

Flugverspätungen

Flugausfälle

• Nichtbeförderung (Überbuchung).

Diese Regeln gelten für alle Flüge aus EU-Ländern sowie für Flüge europäischer Fluggesellschaften in die EU.

Flugverspätung: Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung?

Wenn Ihr Flug bei der Ankunft mehr als 3 Stunden Verspätung hatte und dies nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen war, die meist durch schlechtes Wetter verursacht wurden, können Sie eine pauschale finanzielle Entschädigung erhalten:

• 250 € – für Flüge bis 1.500 km,

• 400 € – für Flüge innerhalb der EU von 1.500 km bis 3.500 km,

• 600 € – für Flüge über 3.500 km außerhalb der EU.

Bei Langstreckenflügen kann es bei einer Verspätung von weniger als 4 Stundey zu einer Kürzung der Entschädigung um 50 % kommen.

Achtung: Technische Probleme oder Crewmangel stellen keine außergewöhnlichen Umstände dar und entbinden Smartwings daher nicht von der Haftung.

Flugstornierung: Welche Rechte haben Sie?

Wenn Ihr Smartwings-Flug annulliert wurde, haben Sie gemäß EU-Recht Anspruch auf eine Entschädigung:

1. Ersatzflug oder Rückerstattung

Smartwings muss Ihnen geben:

einen Ersatzflug unter vergleichbaren Bedingungen oder

Rückerstattung des Ticketpreises, wenn Sie sich entscheiden, die Reise nicht anzutreten.

Diese Option wird von Ihnen und nicht von der Fluggesellschaft ausgewählt.

2. Finanzielle Entschädigung (Entschädigung)

Wenn Sie nicht mindestens 14 Tage im Voraus über die Annullierung Ihres Fluges informiert wurden, haben Sie Anspruch auf:

• 250 € (bis zu 1 500 km),

• 400 € (1 500 – 3 500 km),

• 600 € (über 3 500 km).

Eine Entschädigung ist nicht fällig, wenn:

• Sie wurden rechtzeitig informiert und Ihnen wurde ein Alternativflug zu einem ähnlichen Zeitpunkt angeboten,

• die Annullierung durch ein außergewöhnliches Ereignis verursacht wurde (z. B. extremes Wetter, Flughafenschließung, Streik der Flugsicherung).

3. Flughafenbetreuung

Im Falle einer Annullierung oder großen Verspätung hat der Passagier Anspruch auf:

kostenlose Snacks und Getränke (der Wartezeit entsprechend),

• die Möglichkeit, Kontakt zur Familie/Arbeitsstelle aufzunehmen (Telefon, E-Mail),

Unterkunft und Transport zwischen Hotel und Flughafen – falls eine Übernachtung notwendig ist.

Wann sollten Sie einen Anspruch geltend machen?

Überprüfen Sie Ihren Anspruch, wenn:

  • - Ihr Flug hatte bei der Ankunft mehr als 3 Stunden Verspätung,
  • - Sie wurden über Nacht am Flughafen warten gelassen, ohne dass Sie sich angemessen um Sie gekümmert hätten,
  • - Ihr Flug wurde annulliert und Ihr Abflugdatum geändert,
  • - Die Fluggesellschaft hat Ihnen lediglich einen Gutschein angeboten, den Sie abgelehnt haben.
  • und dann haben sie die Kommunikation mit Ihnen abgebrochen oder die Anfrage abgelehnt.

-

-

Wie viel Zeit haben Sie?

In den meisten EU-Ländern haben Sie ab Flugdatum zwei bis drei Jahre Zeit, einen Anspruch geltend zu machen. In Tschechien und der Slowakei beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre.

Ein annullierter oder verspäteter Flug bedeutet nicht nur Stress und Zeitverlust. Als Passagier haben Sie Rechte, die die Fluggesellschaft respektieren muss. Ob finanzielle Entschädigung, Kostenerstattung oder Betreuung während der Wartezeit – es ist wichtig zu wissen, worauf Sie Anspruch haben, und keine Angst zu haben, danach zu fragen. Sie können etwaige Versäumnisse der Fluggesellschaft auch gerichtlich oder über europäische Institutionen klären.