Außergewöhnliche Umstände
und Entschädigungsanspruch

Außergewöhnliche Umstände sind unvorhersehbare Ereignisse außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft, wie beispielsweise Unwetter, Einschränkungen der Flugsicherung, Sicherheitsrisiken, politische Unruhen oder bestimmte spezifische Probleme. In solchen Fällen ist die Fluggesellschaft möglicherweise nicht zur Zahlung einer Entschädigung für die Flugverspätung oder -annullierung verpflichtet, ist aber dennoch verpflichtet, Betreuung und Unterstützung anzubieten.

Unvorhersehbare und schwere Wetterereignisse wie Hurrikane oder Vulkanaschewolken können den Flugverkehr beeinträchtigen. Fluggesellschaften übernehmen keine Verantwortung für Verspätungen oder Ausfälle, die durch diese unkontrollierbaren Wetterbedingungen verursacht werden.

Verspätungen oder Annullierungen aufgrund von Einschränkungen der Flugsicherung, wie etwa Sperrungen oder Einschränkungen des Luftraums, können als außergewöhnliche Umstände betrachtet werden, da die Sicherheit der Passagiere Vorrang hat.

Sicherheitsbedrohungen oder terroristische Aktivitäten können zu Flugverspätungen oder -ausfällen führen. Die Sicherheit von Passagieren und Besatzung hat in solchen Situationen oberste Priorität.

Political instability, civil unrest, or sudden regulatory changes can impact air travel and delays in such cases are considered beyond the control of airlines.Politische Instabilität, soziale Unruhen oder plötzliche Gesetzesänderungen können den Flugverkehr beeinträchtigen und in solchen Fällen gelten Verzögerungen als außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaften liegend.

Unvorhergesehene Ereignisse wie Vogelschlag oder Begegnungen mit Wildtieren während des Fluges, die Sicherheitsmaßnahmen erfordern, können zu Flugunterbrechungen führen.

Verschiedene Probleme wie beispielsweise die Wartung der Start- und Landebahnen, verschütteter Treibstoff oder Brände am Flughafen können zu Flugverspätungen beitragen oder den Abflug von Flügen verhindern.

Wichtig zu beachten: Fluggesellschaften sind nicht verpflichtet, Passagiere zu entschädigen, wenn die Flugverspätung oder -annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen. Die Fluggesellschaft muss jedoch weiterhin Betreuung und Unterstützung leisten.

Wenn die Verspätung oder Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, ist die Fluggesellschaft nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet. Passagiere haben jedoch Anspruch auf Betreuung und Unterstützung, einschließlich Mahlzeiten, Erfrischungen und Unterkunft gemäß den regulären Verfahren während einer Verspätung oder Annullierung.

Die Fluggesellschaft muss nachweisen, dass die Verspätung oder Annullierung durch ein außergewöhnliches Ereignis verursacht wurde. Passagiere sollten sich ihrer Ansprüche bewusst sein und im Zweifelsfall die Hilfe eines spezialisierten Drittanbieters wie Flywize in Anspruch nehmen, um eine faire Behandlung zu gewährleisten.

Wenn Sie aufgrund außergewöhnlicher Umstände am Flughafen festsitzen und die Fluggesellschaft dies behauptet, haben Sie dennoch Anspruch auf Betreuung und Unterstützung. Die Fluggesellschaft ist bei einer Verspätung oder Annullierung für die Bereitstellung von Mahlzeiten, Erfrischungen und gegebenenfalls Unterkunft verantwortlich.

Falls Sie für Verpflegung, Transport oder Unterkunft bezahlen müssen, bewahren Sie Ihre Quittungen unbedingt auf, da Sie möglicherweise eine Kostenerstattung beantragen können. Dies ist im Durchschnitt für Flüge bis zu drei Jahre vor Ihnen möglich. Fordern Sie daher auch für vergangene Flüge eine Kostenerstattung an. 

Die Fluggesellschaft lehnte eine Entschädigung mit der Begründung außergewöhnlicher Umstände ab?